Allgemeines Zivilrecht

Das „Allgemeine Zivilrecht“ umfasst sämtliche Angelegenheiten, die man sowohl aus dem privaten als auch aus dem beruflichen Alltag kennt, wie z.B.:

  • Kaufrecht
  • Werkvertragsrecht
  • sonstiges Vertragsrecht
  • Prüfung von Verträgen
  • Gestaltung der Verträge
  • Geltendmachung bzw. Abwehr der Schadenersatzansprüche
  • Darlehensrecht
  • Geltendmachung bzw. Abwehr der Ansprüche aus einer Bürgschaft
  • Reisevertragsrecht

Durch rechtzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwalts /einer Rechtsanwältin gelingt es bereits im Vorfeld, die sich aus verschiedenen zivilrechtlichen Rechtsverhältnissen ergebende Probleme zu koordinieren und die möglichen Risiken vorzubeugen.

In diesem Sinne unterstütze ich Sie gerne bei der

  • Prüfung und Gestaltung von Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Vertrags- bzw. Geschäftspartner
  • Prüfung und Beratung über Rechte und Pflichten aus vertraglichen bzw. gesetzlichen Rechtsbeziehungen
  • Durchsetzung der sich aus Ihren Rechtsbeziehungen ergebenden Ansprüche, wie etwa Zahlungsansprüche, Herausgabeansprüche oder Erstattungsansprüche