WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.

Erwerb einer Eigentumswohnung ist an weitreichendere Auswirkungen geknüpft, als es meistens dem neuen Eigentümer bewusst ist. Durch den Erwerb wird man Teil einer Eigentümergemeinschaft. Durch diese Stellung werden dem Eigentümer nicht nur Rechte eingeräumt, sondern auch zahlreiche Pflichten auferlegt.

Das Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sowie zum Verwalter  ist äußerst vielschichtig und durch verschiedene Pflichten geprägt, die zwingend zu beachten sind.

Gerade hier sind Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern regelmäßig vorprogrammiert, z. B. wenn es um bauliche Maßnahmen geht oder das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung.

Ich kläre Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer auf und helfe Ihnen, Ihre Interessen gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaft durchzusetzen.

Ebenso berate ich Sie zu den Befugnissen eines WEG-Verwalters und zeige Ihnen Rechtsschutzmöglichkeiten auf, wenn dieser seine Kompetenzen überschreitet.

Zudem informiere ich Sie über sämtliche Aspekte bei der Durchführung einer Eigentümerversammlung sowie zu den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.

Mein Tätigkeitsspektrum im Wohnungseigentumsrecht:

  • Auslegung und Neugestaltung von Teilungserklärungen
  • Gestaltung und Überprüfung von Gemeinschaftsordnungen
  • Unterstützung bei der Durchführung einer WEG-Versammlung: Ladung, Teilnahme und Beschlussfassung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss
  • Beschlussanfechtung, Anfechtungsklage
  • Beratung zu Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Hausgeld
  • Beratung bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum  
  • Protokoll der Eigentümerversammlung, Beschlusssammlung
  • Beratung im Falle der Entziehung des Wohnungseigentums, Prüfung der Voraussetzungen
  • Einleitung der Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums oder Teileigentums
  • Klärung der rechtlichen Einordnung des Eigentümers zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Mieter

Auch WEG-Verwalter berate ich über ihre Rechte und Pflichten und vertrete diese bei Bedarf gegenüber den übrigen WEG-Organen und begleite sie insbesondere bei folgenden Rechtsfragen:

  • Prüfung und Neugestaltung der Verwalterverträge
  • Begleitende Beratung, z. B. bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, Formulierung von Beschlüssen, usw.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung z. B. bei Durchsetzung von Beschlüssen, etc.